{"id":3496,"date":"2013-09-27T15:41:03","date_gmt":"2013-09-27T15:41:03","guid":{"rendered":"http:\/\/site.wunderdata.com\/?page_id=3496"},"modified":"2014-02-10T17:26:42","modified_gmt":"2014-02-10T17:26:42","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wunderdata.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text]<\/p>\n<h1><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/b><\/h1>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<h2><b>\u00a7 1 Allgemeines<\/b><\/h2>\n<p><b>(1) Geltungsbereich<\/b><\/p>\n<p>1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die Nutzung aller angebotenen Dienste und Produkte von Wunderdata GmbH, Saarbr\u00fccker Str.36, 10405 Berlin (nachfolgend Auftragnehmer oder Wunderdata). Darunter fallen auch, aber nicht nur, die Website <a href=\"http:\/\/wunderdata.com\/\">http:\/\/wunderdata.com<\/a> und die dar\u00fcber abrufbare Softwareapplikation Wunderdata.<\/p>\n<p>2. Werden personenbezogene Daten innerhalb der regul\u00e4ren Nutzung der Dienste oder zu Testzwecken an Wunderdata \u00fcbermittelt, handelt es sich um die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag im Sinne des \u00a711 BDSG.<\/p>\n<p>3. Die Angebote richten sich an Unternehmen, die keine Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB sind (nachfolgend Nutzer, Kunde oder Auftraggber).<\/p>\n<p>4. Die Gesch\u00e4ftsbedingungen werden anerkannt, sobald der Nutzer die Webseite benutzt, einen Account registriert, Daten zu Testzwecken an Wunderdata schickt oder einen Vertrag mit Wunderdata schlie\u00dft.<\/p>\n<p>5. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, soweit es sich um Rechtsgesch\u00e4fte verwandter Art handelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(2) Nutzungsrecht<\/b><\/p>\n<p>1. Der Nutzer erh\u00e4lt das nicht ausschlie\u00dfliche, auf die Nutzungszeit bzw. Vertragslaufzeit beschr\u00e4nke Recht, auf die Software via Internet zuzugreifen. Dar\u00fcber hinausgehende Rechte erh\u00e4lt der Nutzer nicht.<\/p>\n<p>2. Dem Nutzer ist es nicht erlaubt<\/p>\n<ul>\n<li>die Software zur\u00fcck zu entwickeln, zu dekompilieren oder in irgendeiner anderen Art und Weise zu versuchen den Quellcode der Software sichtbar zu machen<\/li>\n<li>die Software zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, unterzulizensieren, weiterzuverkaufen oder auf irgendeine andere Art zu verwenden, die nicht in dieser Vereinbarung festgehalten ist<\/li>\n<li>die Software ohne schriftliche Genehmigung durch Wunderdata Dritten zur Verf\u00fcgung zu stellen, zu verkaufen, zu verleihen oder zu lizenzieren<\/li>\n<li>die Software entgegen geltendem Recht zu benutzen<\/li>\n<li>die Software auf eine Weise zu verwenden, die die Performanz, Sicherheit oder Erreichbarkeit der Software gef\u00e4hrdet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>(3) Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Alle dargestellten Preise sind grunds\u00e4tzlich Nettopreise zuz\u00fcglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.<\/p>\n<p>2. Alle Geb\u00fchren sind im Voraus auf das angegebene Konto zu zahlen. Bei Bankeinzug ist sicherzustellen, dass ausreichend liquide Mittel auf dem Konto vorhanden sind.<\/p>\n<p>3. Bei Zahlungsverzug ist Wunderdata berechtigt, die Leistungen auf Kosten des Kunden au\u00dfer Betrieb zu setzen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Preise zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche wegen Zahlungsverzuges bleibt Wunderdata vorbehalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(4) Haftung<\/b><\/p>\n<p>1. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr alle entstandenen Sch\u00e4den von Dritten, wenn und soweit der Auftraggeber diese Nutzung zu vertreten hat.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr Ereignisse h\u00f6herer Gewalt, die Wunderdata die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, behindern oder die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Vertragspflicht unm\u00f6glich machen, haftet Wunderdata nicht.<\/p>\n<p>3. Wunderdata haftet <em>nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an Soft- oder Hardware oder Verm\u00f6genssch\u00e4den, die durch seine Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Handeln von Wunderdata. <\/em><em><\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<h2><b>\u00a7 2 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag nach \u00a7 11 BDSG<\/b><\/h2>\n<p><b>(1) Gegenstand und Dauer des Auftrages<\/b><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber f\u00fcr die Vertragslaufzeit Zugriff auf ein f\u00fcr ihn erstelltes Data Warehouse.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(2) Umfang, die Art und der Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen<\/b><\/p>\n<p>1. Umfang<\/p>\n<p>Es werden Daten erhoben, die mit dem direkten Gesch\u00e4ft des Auftraggebers zusammenh\u00e4ngen. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet ausschlie\u00dflich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 4b, 4c BDSG erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>2. Art der Daten<\/p>\n<p>Gegenstand der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nach Weisung k\u00f6nnen folgende personenbezogenen Datenarten sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Personenstammdaten<\/li>\n<li>Verhaltensdaten<\/li>\n<li>Kontaktdaten<\/li>\n<li>Kaufhistorie<\/li>\n<li>Rechnungs- und Zahlungsdaten<\/li>\n<li>Planungs- und Managementdaten<\/li>\n<\/ul>\n<p>3. Zweck<\/p>\n<p>Der Zweck der Datenerhebung ist die Gewinnung von Erkenntnissen zur besseren Erreichung von operativen und strategischen Unternehmenszielen.<\/p>\n<p>4. Kreis der Betroffenen<\/p>\n<p>Der Kreis der durch ihren Umgang mit personenbezogenen Daten umfasst:<\/p>\n<ul>\n<li>Kunden<\/li>\n<li>Mitglieder<\/li>\n<li>Lieferanten<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigte i. S. d. \u00a7 3 Abs. 11 BDSG<\/li>\n<li>Ansprechpartner<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(3) Nach \u00a7 9 BDSG zu treffende technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen<\/b><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten des Auftraggebers vor Missbrauch und Verlust treffen, die den Forderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (\u00a7 9 BDSG) entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere<\/p>\n<p>a) Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen die personenbezogenen Daten verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle),<\/p>\n<p>b) zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden k\u00f6nnen (Zugangskontrolle),<\/p>\n<p>c) daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschlie\u00dflich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen k\u00f6nnen, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, ver\u00e4ndert oder entfernt werden k\u00f6nnen (Zugriffskontrolle),<\/p>\n<p>d) daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen \u00dcbertragung oder w\u00e4hrend ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datentr\u00e4ger nicht unbefugt gelesen, kopiert, ver\u00e4ndert oder entfernt werden k\u00f6nnen, und dass \u00fcberpr\u00fcft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine \u00dcbermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Daten\u00fcbertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle),<\/p>\n<p>e) daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass nachtr\u00e4glich gepr\u00fcft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, ver\u00e4ndert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle),<\/p>\n<p>f) daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden k\u00f6nnen (Auftragskontrolle),<\/p>\n<p>g) daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten gegen zuf\u00e4llige Zerst\u00f6rung oder Verlust gesch\u00fctzt sind (Verf\u00fcgbarkeitskontrolle),<\/p>\n<p>h) daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden k\u00f6nnen (Trennungskontrolle),<\/p>\n<p>2. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf dessen Wunsch ein umfassendes und aktuelles Datenschutz- und Sicherheitskonzept f\u00fcr diese Auftragsdatenverarbeitung zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(4) Die Berichtigung, L\u00f6schung und Sperrung von Daten<\/b><\/p>\n<p>Der Auftraggeber legt die Ma\u00dfnahmen zur R\u00fcckgabe der \u00fcberlassenen Datentr\u00e4ger und\/oder L\u00f6schung der gespeicherten Daten nach Beendigung des Auftrages vertraglich oder durch Weisung fest.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(5) Kontrollen und sonstige Pflichten des Auftragnehmers<\/b><\/p>\n<p>Schriftliche Bestellung \u2013 soweit gesetzlich vorgeschrieben \u2013 eines Datenschutzbeauftragten, der seine T\u00e4tigkeit gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 4f, 4g BDSG aus\u00fcben kann.<\/p>\n<p>Die Wahrung des Datengeheimnisses entsprechend \u00a7 5 BDSG. Alle Personen, die auftragsgem\u00e4\u00df auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen k\u00f6nnen, werden auf das Datengeheimnis verpflichtet und \u00fcber die sich aus diesem Auftrag ergebenden besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehende Weisungs- bzw. Zweckbindung belehrt.<\/p>\n<p>Die Umsetzung, Einhaltung und Nachweisbarkeit aller f\u00fcr diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen entsprechend \u00a7 9 BDSG und Anlage.<\/p>\n<p>Die unverz\u00fcgliche Information des Auftraggebers \u00fcber Kontrollhandlungen und Ma\u00dfnahmen der Aufsichtsbeh\u00f6rde nach \u00a7 38 BDSG.<\/p>\n<p>Die Durchf\u00fchrung der Auftragskontrolle mittels regelm\u00e4\u00dfiger Pr\u00fcfungen durch den Auftragnehmer im Hinblick auf die Vertragsausf\u00fchrung bzw. -erf\u00fcllung, insbesondere Einhaltung und ggf. notwendige Anpassung von Regelungen und Ma\u00dfnahmen zur Durchf\u00fchrung des Auftrags.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(6) \u00a0Unterauftragsverh\u00e4ltnisse<\/b><\/p>\n<p>Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grunds\u00e4tzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(7) Kontrollrechte des Auftraggebers<\/b><\/p>\n<p>Der Auftraggeber hat das Recht, die in Nr. 6 der Anlage zu \u00a7 9 BDSG vorgesehene Auftragskontrolle im Benehmen mit dem Auftragnehmer durchzuf\u00fchren oder durch im Einzelfall zu benennende Pr\u00fcfer durchf\u00fchren zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Gesch\u00e4ftsbetrieb zu \u00fcberzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verf\u00fcgbar zu machen.<\/p>\n<p>Im Hinblick auf die Kontrollverpflichtungen des Auftraggebers nach \u00a7 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG vor Beginn der Datenverarbeitung und w\u00e4hrend der Laufzeit des Auftrags stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen \u00fcberzeugen kann. Hierzu weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df \u00a7 9 BDSG und der Anlage nach. Dabei kann der Nachweis der Umsetzung solcher Ma\u00dfnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, auch durch Vorlage eines aktuellen Testats, von Berichten oder Berichtsausz\u00fcgen unabh\u00e4ngiger Instanzen (z.B. Wirtschaftspr\u00fcfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualit\u00e4tsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz) erbracht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(8) Mitteilung bei Verst\u00f6\u00dfen des Auftragnehmers<\/b><\/p>\n<p>Der Auftragnehmer erstattet in allen F\u00e4llen dem Auftraggeber eine Meldung, wenn durch ihn oder die bei ihm besch\u00e4ftigten Personen Verst\u00f6\u00dfe gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind.<\/p>\n<p>Es ist bekannt, dass nach \u00a7 42a BDSG Informationspflichten im Falle des Abhandenkommens oder der unrechtm\u00e4\u00dfigen \u00dcbermittlung oder Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten bestehen k\u00f6nnen. Deshalb sind solche Vorf\u00e4lle ohne Ansehen der Verursachung unverz\u00fcglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Dies gilt auch bei schwerwiegenden St\u00f6rungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder anderen Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Ma\u00dfnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung m\u00f6glicher nachteiliger Folgen f\u00fcr Betroffene zu ergreifen. Soweit den Auftraggeber Pflichten nach \u00a7 42a BDSG treffen, hat der Auftragnehmer ihn hierbei zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(9) Weisungsbefugnis des Auftraggebers<\/b><\/p>\n<p>Der Umgang mit den Daten erfolgt ausschlie\u00dflich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers (vgl. \u00a7 11 Abs. 3 Satz 1 BDSG). Der Auftraggeber beh\u00e4lt sich im Rahmen der in dieser Vereinbarung getroffenen Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht \u00fcber Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung vor, das er durch Einzelweisungen konkretisieren kann. \u00c4nderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrens\u00e4nderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Ausk\u00fcnfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen.<\/p>\n<p>M\u00fcndliche Weisungen wird der Auftraggeber unverz\u00fcglich schriftlich oder per E-Mail (in Textform) best\u00e4tigen. Der Auftragnehmer verwendet die Daten f\u00fcr keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gew\u00e4hrleistung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.<\/p>\n<p>Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverz\u00fcglich entsprechend \u00a7 11 Abs. 3 Satz 2 BDSG zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung versto\u00dfe gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchf\u00fchrung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber best\u00e4tigt oder ge\u00e4ndert wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(10) L\u00f6schung von Daten und R\u00fcckgabe von Datentr\u00e4gern <\/b><\/p>\n<p>Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder fr\u00fcher nach Aufforderung durch den Auftraggeber \u2013 sp\u00e4testens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung \u2013 hat der Auftragnehmer s\u00e4mtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbest\u00e4nde, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverh\u00e4ltnis stehen, dem Auftraggeber auszuh\u00e4ndigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt f\u00fcr Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der L\u00f6schung ist auf Anforderung vorzulegen.<\/p>\n<p>Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen \u00fcber das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(11) Einwilligung der Betroffenen<\/b><\/p>\n<p>Der Auftraggeber best\u00e4tigt, dass eine Einwilligung Betroffener Kunden oder Mitarbeiter zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten vorliegt. Dies gilt vor allem f\u00fcr besondere personenbezogene Daten oder wenn die personenbezogenen Daten dazu bestimmt sind die Pers\u00f6nlichkeit des Betroffenen zu bewerten, einschlie\u00dflich seiner F\u00e4higkeiten, seiner Leistung oder seines Verhaltens.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(12) Aggregierte Daten\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Zum Zweck der Optimierung der Softwareapplikation bekommt Wunderdata das Recht nicht personenbezogene Daten (anonymisierte oder aggregierte Daten) des Auftraggebers auch ohne Weisung zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dies gilt nur, soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt. Ein Beispiel f\u00fcr die Nutzung solcher Daten ist das Erstellen eines Benchmarks \u00fcber die Gr\u00f6\u00dfe der Datenmenge \u00fcber alle Kunden von Wunderdata. Wunderdata garantiert keine Daten zu ver\u00f6ffentlichen, wenn es sich a) um personenbezogene Daten handelt oder b) die Daten auf den Auftraggeber schlie\u00dfen lassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><b>\u00a7 3 Sonstiges<\/b><\/h2>\n<p><b>(1) \u00c4nderung der AGB<\/b><\/p>\n<p>Wunderdata ist berechtigt, diese AGB einseitig zu \u00e4ndern, soweit dies zur Beseitigung von \u00c4quivalenzst\u00f6rungen oder zur Anpassung gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen notwendig ist.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<p><b>(2) <\/b><b>Gerichtsstand<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr alle Rechtsgesch\u00e4fte mit Wunderdata gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(3) Salvatorische Klausel<\/b><\/p>\n<p>Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschlie\u00dflich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine nichtvorhergesehene L\u00fccke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>(4) Sprachliche Versionen<\/b><\/p>\n<p>Es ist ausschlie\u00dflich die deutsche Version dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen rechtsbindend. \u00dcbersetzungen dienen lediglich der Information.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column width=&#8220;1\/1&#8243;][vc_column_text] Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a0 \u00a7 1 Allgemeines (1) Geltungsbereich 1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen regeln die Nutzung aller angebotenen Dienste und Produkte von Wunderdata GmbH, Saarbr\u00fccker Str.36, 10405 Berlin (nachfolgend Auftragnehmer oder Wunderdata). 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